Erfahren Sie mehr über die Einstufung von Quartzel als Dual-Use-Produkte.

Quartzel-Produkte werden als Produkte zur doppelten Verwendung (Dual-Use) entsprechen der Klassifizierung 1C010.C eingestuft. Daher benötigen sie eine Ausfuhrgenehmigung der europäischen oder amerikanischen Behörden, um in bestimmte Länder exportiert werden zu können.

Saint-Gobain Quartz unterstützt Kunden gerne bei diesem obligatorischen Prozess sowohl für Muster als auch für größere Mengen.

Saint-Gobain Quartz hält sich strikt an die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes sowie an die internationalen Gesetze.

Bei spezifischen Anfragen kontaktieren Sie uns.

Klassifizierung der Länder und Notwendigkeit einer Ausfuhrgenehmigung

EU-Länder: Keine Ausfuhrbeschränkung, außer für die Wiederausfuhr außerhalb der EU.

Länder, für die eine allgemeine Ausfuhrgenehmigung gilt (kein Endverbleibszertifikat erforderlich): USA, Kanada, Japan, Schweiz, Norwegen, Australien, Neuseeland und Vereinigtes Königreich.

Alle anderen Länder: Bitte legen Sie ein Endverbraucherzertifikat vor, um eine individuelle Ausfuhrgenehmigung zu beantragen, die projektbezogen sein muss und eine Gültigkeit von zwei Jahren hat, wenn sie aus Frankreich kommt.

Anweisungen für Endbenutzerzertifikate:

Eine Vorlage für ein Endbenutzerzertifikat finden Sie unten auf dieser Seite. Bitte laden Sie es herunter, wenn Sie eine Exportlizenz benötigen.

Bitte lesen Sie die EUC-Anweisungen, um Hilfe beim Ausfüllen des Endbenutzerantrags zu erhalten.

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