Quartzel-Produkte werden als Produkte zur doppelten Verwendung (Dual-Use) entsprechen der Klassifizierung 1C010.C eingestuft. Daher benötigen sie eine Ausfuhrgenehmigung der europäischen oder amerikanischen Behörden, um in bestimmte Länder exportiert werden zu können.
Saint-Gobain Quartz unterstützt Kunden gerne bei diesem obligatorischen Prozess sowohl für Muster als auch für größere Mengen.
Saint-Gobain Quartz hält sich strikt an die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Landes sowie an die internationalen Gesetze.
Bei spezifischen Anfragen kontaktieren Sie uns.